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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs1;Rechtssatz
Die Auffassung, wegen der Pauschalierungsbestimmung des § 34 Abs 8 EStG 1988 komme Schulgeld für das ausländische Studium als außergewöhnliche Belastung neben dem Pauschbetrag nicht in Frage, weshalb eine sachverhaltsmäßige Überprüfung des Antrages unterbleiben könne, findet im Gesetz keine Deckung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140087.X02Im RIS seit
20.11.2000