RS Vwgh 1994/12/20 93/08/0129

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs1;

Rechtssatz

Fehlt von vornherein die Erklärung des Arbeitslosen, ein Arbeitsverhältnis ohne jegliche zeitliche Beschränkung mit dem Arbeitgeber begründen zu wollen, nimmt er auch das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses in Kauf und ist sein Verhalten für das Nichtzustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Arbeitgeber, der an einer kurzen Beschäftigung kein Interesse hat, kausal (Hinweis E 27.4.1993, 92/08/0147).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080129.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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