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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Mangels beweiskräftiger Unterlagen über die Zahl und Dauer beruflicher Telefongespräche ist die Abgabenbehörde zur Schätzung des Werbekostenanteiles verhalten (Hinweis E 16.9.1992, 90/13/0291). Im konkreten Fall entspricht die Annahme eines privaten Telefonanteiles - inkl anteiliger Grundgebühr - in Höhe von öS 6000,-- jährlich - das sind öS 500,-- monatlich - bei den festgestellten Familienverhältnissen - ein Erwachsener und drei Kinder im Alter von 13 bis 18 Jahren - durchaus der Lebenserfahrung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140229.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009