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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrVG §1 Abs1;Rechtssatz
Das Vorbringen, daß die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens in bezug auf das gesamte Gebiet deswegen unnötig sei, weil das Gebiet eines solchen Verfahrens nicht bedürfe, eine ausreichende Aufschließung der Grundstücke vorliege und verbesserungsbedürftig nur solche Grenzen wären, welche nicht verbesserungsfähig seien, ist im Verwaltungsverfahren sachverständig untermauert dem auf sachverständiger Grundlage basierenden Bescheid der Agrarbezirksbehörde zumindest im Berufungsverfahren betreffend die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens entgegenzusetzen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070095.X02Im RIS seit
20.11.2000