RS Vwgh 1994/12/20 91/07/0083

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §73 Abs1;
AVG §73 Abs2;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde hat einen Devolutionsantrag einer Partei, der vom ursprünglichen dem Verfahren zugrundeliegenden Antrag in einem wesentlichen Punkt abweicht, zurückzuweisen. Wenn durch die Abweisung des Devolutionsantrages im konkreten Fall eine meritorische Erledigung getroffen wurde, ist durch dieses Vergreifen in der prozessualen Form eine Verletzung der Rechte des Bf nicht eingetreten (Hinweis E 24.9.1987, 87/02/0100).

Schlagworte

Parteistellung Parteienantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070083.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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