RS Vwgh 1994/12/20 94/14/0133

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §245 Abs2;
BAO §284 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
StGG Art2;

Rechtssatz

Daß der Gesetzgeber von aus ihrer Sicht verantwortungsvoller Antragstellung der Partei gemäß § 284 BAO ausgeht und nicht von leichtfertiger, darf im Hinblick auf das Sachlichkeitsgebot, das dem Gleichheitssatz innewohnt, angenommen werden. Verantwortungsvolle Antragstellung auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung wird aber in Fällen des § 245 Abs 2 BAO oft erst nach Kenntnis der Erledigung des Antrages auf Ergänzung der Bescheidbegründung möglich sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140133.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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