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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209a;Rechtssatz
Die Auffassung, § 209a BAO sei auf eine nach Aufhebung der ersten Berufungsentscheidung durch den VwGH im zweiten Rechtsgang ergangene Berufungsentscheidung nicht anzuwenden, findet im Gesetz keine Deckung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989140149.X05Im RIS seit
23.01.2002