RS Vwgh 1994/12/20 89/14/0149

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209a;

Rechtssatz

Die Auffassung, § 209a BAO sei auf eine nach Aufhebung der ersten Berufungsentscheidung durch den VwGH im zweiten Rechtsgang ergangene Berufungsentscheidung nicht anzuwenden, findet im Gesetz keine Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1989140149.X05

Im RIS seit

23.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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