RS Vwgh 1994/12/20 94/04/0110

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1994
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Die Nichtgewährung von Parteigehör durch die belangte Behörde stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel, der gemäß § 42 Abs 2 Z 3 VwGG zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides führt, dar, wenn der Beschwerdeführer diesen Mangel ausdrücklich in der Beschwerde aufzeigt und vorbringt, daß er bei Gewährung des Parteiengehörs die Unrichtigkeit der Sachverhaltsannahmen der belangte Behörde hätte nachweisen können.

Schlagworte

Parteiengehör Allgemein Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994040110.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten