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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131;Rechtssatz
Belege, Rechnungen sowie (einzelne und summierte) Zählstreifen von Registrierkassen sind zwar Bestandteile des Rechenwerks, stellen aber für sich ALLEIN keine Aufzeichnungen dar, die eine verläßliche Überprüfung des betrieblichen Rechnungswesens des Abgabepflichtigen zulassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993140173.X02Im RIS seit
09.01.2002Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010