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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §59 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/07/0119Rechtssatz
Daß die vorläufige Übernahme der Abfindungsgrundstücke nach § 24 Abs 2 Tir FlVfLG 1978 auch auf Teile des Zusammenlegungsgebietes beschränkt werden kann, widerspricht nicht der Auslegung, daß der Verhandlungsgegenstand der als erforderlich erkennbaren gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen entgegen dem zweiten Satz des § 59 Abs 1 AVG als rechtlich untrennbar anzusehen ist.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070118.X08Im RIS seit
11.07.2001