RS Vwgh 1994/12/20 94/05/0162

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §45 Abs3;
AVG §55 Abs1;

Rechtssatz

Die Verwaltungsverfahrensgesetze räumen den Parteien kein Recht darauf ein, dem Lokalaugenschein durch einen Sachverständigen beigezogen zu werden und an den Sachverständigen Fragen zu stellen, da Amtssachverständige zufolge § 55 Abs 1 AVG außer dem Fall einer mündlichen Verhandlung mit der selbständigen Vornahme eines Augenscheins betraut werden können (Hinweis E 26.11.1991, 91/05/0119).

Schlagworte

Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an BeweisaufnahmenBeweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994050162.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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