RS Vwgh 1994/12/20 89/14/0036

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1;
UStG 1972 §3 Abs7;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 89/14/0037 E 20. Dezember 1994

Rechtssatz

Liegt der Ort, an dem sich der Gegenstand einer Lieferung im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet, im Ausland, so liegt eine in bezug auf das UStG 1972 nichtsteuerbare Lieferung im Ausland vor, woran auch der Umstand nichts ändert, daß die Übergabe des Gegenstandes durch Übergabe von Traditionspapieren in Österreich bewirkt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1989140036.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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