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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 89/14/0037 E 20. Dezember 1994Rechtssatz
Liegt der Ort, an dem sich der Gegenstand einer Lieferung im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet, im Ausland, so liegt eine in bezug auf das UStG 1972 nichtsteuerbare Lieferung im Ausland vor, woran auch der Umstand nichts ändert, daß die Übergabe des Gegenstandes durch Übergabe von Traditionspapieren in Österreich bewirkt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989140036.X01Im RIS seit
20.11.2000