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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §207 Abs2;Rechtssatz
Für die Annahme des Vorliegens einer Abgabenhinterziehung kommt es iZm der zehnjährigen Verjährungsfrist iSd § 207 Abs 2 zweiter Satz BAO nicht darauf an, ob ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wurde oder nicht (Hinweis: E 26.4.1994, 90/14/0142). Vielmehr hat die Abgabenbehörde das Vorliegen einer Abgabenhinterziehung selbst zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1989140149.X02Im RIS seit
23.01.2002