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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
EStG 1988 §26 Z5;Rechtssatz
Werkverkehr gemäß § 26 Z 5 EStG 1988 liegt vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels befördern läßt. Hievon kann jedenfalls dann nicht die Rede sein, wenn der Arbeitgeber drei Arbeitnehmern einen Personenkraftwagen zur Fahrt auf der Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zur Verfügung stellt. Es ähnelt nämlich weder das Verkehrsmittel noch die Art des Einsatzes auch nur annähernd dem eines Massenbeförderungsmittels.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994140131.X01Im RIS seit
11.07.2001