RS Vwgh 1994/12/20 94/14/0131

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1994
beobachten
merken

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §26 Z5;
VwRallg;

Rechtssatz

Werkverkehr gemäß § 26 Z 5 EStG 1988 liegt vor, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen in der Art eines Massenbeförderungsmittels befördern läßt. Hievon kann jedenfalls dann nicht die Rede sein, wenn der Arbeitgeber drei Arbeitnehmern einen Personenkraftwagen zur Fahrt auf der Strecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung zur Verfügung stellt. Es ähnelt nämlich weder das Verkehrsmittel noch die Art des Einsatzes auch nur annähernd dem eines Massenbeförderungsmittels.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994140131.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten