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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §13 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/07/0119Rechtssatz
Die Bestimmung des § 74 Abs 4 Tir FlVfLG 1978, nach welcher IM ÜBRIGEN Personen eine Parteistellung NUR insoweit zukommt, als ihnen in diesem Gesetz Rechte eingeräumt oder Pflichten auferlegt sind, hat gegenüber der die Parteistellung im Verfahren über den Plan der gemeinsamen Maßnahmen und Anlagen speziell regelnden Bestimmung des § 74 Abs 3 zweiter Satz legcit zurückzutreten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992070118.X03Im RIS seit
11.07.2001