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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Rechtssatz
Da bei der Beurteilung von Auslandsreisen Sachverhaltselemente von Bedeutung sind, die im Ausland ihre Wurzel haben, besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei der Prüfung der Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit die Reisekosten nicht als Aufwendungen der Lebensführung iSd § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 anzusehen sind (Hinweis E 16.11.1993, 93/14/0138).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140211.X06Im RIS seit
18.01.2001Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009