RS Vwgh 1994/12/20 90/14/0211

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Veröffentlicht am 20.12.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §119 Abs1;
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Da bei der Beurteilung von Auslandsreisen Sachverhaltselemente von Bedeutung sind, die im Ausland ihre Wurzel haben, besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei der Prüfung der Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit die Reisekosten nicht als Aufwendungen der Lebensführung iSd § 20 Abs 1 Z 2 EStG 1972 anzusehen sind (Hinweis E 16.11.1993, 93/14/0138).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140211.X06

Im RIS seit

18.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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