RS Vwgh 1994/12/21 92/03/0157

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Veröffentlicht am 21.12.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/03/0173 E 10. November 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Im Befund eines Sachverständigengutachtens sind alle jene Grundlagen und die Art ihrer Beschaffung anzuführen, die für das sich auf den Befund stützende Urteil eines Sachverständigen erforderlich sind. (Hinweis auf E vom 11.9.1978, 1886/77)

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992030157.X07

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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