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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Betrifft die vor dem UVS in Beschwerde gezogene Maßnahme unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt das an einem bestimmten Tag verhängte Abflugverbot für ein Zivilluftfahrzeug, so ist es dem UVS verwehrt, auch die Untersagung der Inbetriebnahme des Zivilluftfahrzeuges auch noch zu anderen Zeitpunkten als rechtswidrig zu erklären, wenn mit der bekämpften Maßnahme kein in die Zukunft wirkendes Flugverbot verhängt wurde.
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die SacheUmfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte ParteistellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994030268.X02Im RIS seit
05.04.2001Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015