RS Vwgh 1994/12/21 94/03/0268

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Veröffentlicht am 21.12.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §67a Abs1 Z2;
AVG §67c Abs3;
B-VG Art129a Abs1 Z2;
LuftfahrtG 1958 §70 Abs2;

Rechtssatz

Betrifft die vor dem UVS in Beschwerde gezogene Maßnahme unmittelbarer behördlicher Befehlsgewalt und Zwangsgewalt das an einem bestimmten Tag verhängte Abflugverbot für ein Zivilluftfahrzeug, so ist es dem UVS verwehrt, auch die Untersagung der Inbetriebnahme des Zivilluftfahrzeuges auch noch zu anderen Zeitpunkten als rechtswidrig zu erklären, wenn mit der bekämpften Maßnahme kein in die Zukunft wirkendes Flugverbot verhängt wurde.

Schlagworte

Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche EntscheidungenBeschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die SacheUmfang der Abänderungsbefugnis Allgemein bei Einschränkung der Berufungsgründe beschränkte Parteistellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994030268.X02

Im RIS seit

05.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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