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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Rechtssatz
Wer eine abgabenrechtliche Begünstigung - um eine solche handelt es sich bei der Bestimmung des § 38 Abs 4 EStG 1972 - für sich in Anspruch nehmen möchte, muß das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hiefür zumindest behaupten. Diese Behauptungslast trifft den Abgabepflichtigen spätestens zu dem Zeitpunkt, in dem für ihn erkennbar wird, daß die Abgabenbehörde die Begünstigung für nicht anwendbar erachtet und ihm die Gründe hiefür bekanntgibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991130079.X01Im RIS seit
20.11.2000