RS Vwgh 1994/12/21 93/13/0043

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1994
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §107 Abs1;
EStG 1988 §18 Abs1 Z3;
EStG 1988 §34 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/13/0044

Rechtssatz

Ein im Wege der Vorschreibung eines Erhaltungsbeitrages durch eine gemeinnützige Genossenschaft einem Abgabepflichtigen überwälzter Sanierungsaufwand ist nicht als Sonderausgabe zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993130043.X06

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten