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55 WirtschaftslenkungNorm
ViehWG §13 Abs3 Z1;Rechtssatz
Bewegen sich die Importe von Eiern jahrelang in etwa gleichbleibender Höhe von 3 bis 4 % der Inlandsproduktion und dienen sie zum Ausgleich des Spitzenbedarfes (Weihnachten, Ostern), ist eine zusätzliche Haltung von Legehennen zur Erzeugung dieser Importmengen wirtschaftlich nicht vertretbar. Die ausländischen Eiprodukte werden aufgrund internationaler Vereinbarungen (GATT) unter vermindertem Außenschutz zu Weltmarktpreisen importiert und können infolge der niedrigen Preise durch österreichische Produktion nicht substituiert werden. Das Angebot an Eiern würde durch eine Aufstockung der inländischen Legehennenbestände nur zusätzlich vermehrt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990170343.X06Im RIS seit
20.11.2000