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55 WirtschaftslenkungNorm
ViehWG §13 Abs3 Z1;Rechtssatz
In seiem Abstellen auf einen überregionalen Versorgungsausgleich bei der Beurteilung des Sachverhaltes vor dem Hintergrund des unbestimmten Rechtsbegriffes der "Gewährleistung stabiler Verhältnisse auf den betroffenen Märkten" sieht sich der VwGH auch durch das E des VfGH, 20.6.1989, VfSlg 12082 F/1989, ZfVB 1990/3/1584, bestärkt, welches zur Rechtfertigung der mit den Tierhaltungsbeschränkungen verbundenen Grundrechtseingriffen auf die Zielsetzung des Schutzes der inländischen Viehwirtschaft und der Stabilisierung der Preise für Schlachttiere und tierische Produkte (§ 2 ViehWG 1983), der Existenzsicherung einer möglichst großen Zahl bäuerlicher Tierhaltungsbetriebe und damit auch einer bestmöglichen Versorgungssicherheit für die Konsumenten verweist, ohne innerhalb dieser gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise nach regionalen Gesichtspunkten zu differenzieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990170343.X03Im RIS seit
20.11.2000