RS Vwgh 1994/12/23 94/02/0354

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Veröffentlicht am 23.12.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
VStG §24;

Rechtssatz

Die Einvernahme eines Meldungslegers, der bereits plausibel dokumentierte, sich an den Vorfall nicht mehr zu erinnern, ist zur Feststellung des Sachverhaltes nicht zielführend.

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020354.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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