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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Einvernahme eines Meldungslegers, der bereits plausibel dokumentierte, sich an den Vorfall nicht mehr zu erinnern, ist zur Feststellung des Sachverhaltes nicht zielführend.
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994020354.X01Im RIS seit
12.06.2001