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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Bekämpft der Beschuldigte die Beweiswürdigung der belangten Behörde in Ansehung der Fragen, ob er körperlich in der Lage gewesen sei, die Atemluftprobe abzulegen, und ob er in Ansehung der Übertretung nach § 4 StVO verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich (zurechnungsfähig) gewesen sei, macht er damit nicht geltend, daß die Entscheidung über die Beschwerde die Lösung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd § 33a VwGG darstellt.
Schlagworte
Alkotest Verweigerung Sachverhalt Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994020499.X01Im RIS seit
12.06.2001