RS Vwgh 1994/12/23 94/02/0345

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Veröffentlicht am 23.12.1994
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §23 Abs2;
StVO 1960 §89a Abs7;
StVO 1960 §89a;

Rechtssatz

Nicht jedes Abstellen eines KFZ im sogenannten "5-m-Bereich" bildet für sich allein eine Verkehrsbeeinträchtigung iSd § 89a StVO. Können jedoch durch das vorschriftswidrige Abstellen des KFZ andere Verkehrsteilnehmer ihrerseits zu vorschriftswidrigem Verhalten genötigt werden (Verletzung des § 23 Abs 2 StVO), so ist eine Beseitigung des KFZ iSd § 89a StVO berechtigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994020345.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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