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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Feststellung gemäß § 42 Abs 4 Handelskammergesetz - Da unter Vollzug die Umsetzung des Bescheides in die Wirklichkeit zu verstehen ist - und zwar sowohl iSd Herstellung der den Bescheidinhalt entsprechenden Rechtslage als auch iSd Herstellung des dieser Rechtslage entsprechenden faktischen Zustandes -, kann ein Vollzug eines Feststellungsbescheides nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Schlagworte
VollzugAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:AW1994040066.A01Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
07.03.2012