RS Vwgh 1995/1/10 AW 94/04/0066

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Veröffentlicht am 10.01.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

AVG §56;
HKG 1946 §42 Abs4;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Feststellung gemäß § 42 Abs 4 Handelskammergesetz - Da unter Vollzug die Umsetzung des Bescheides in die Wirklichkeit zu verstehen ist - und zwar sowohl iSd Herstellung der den Bescheidinhalt entsprechenden Rechtslage als auch iSd Herstellung des dieser Rechtslage entsprechenden faktischen Zustandes -, kann ein Vollzug eines Feststellungsbescheides nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Schlagworte

VollzugAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:AW1994040066.A01

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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