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21/03 GesmbH-RechtNorm
ASVG §4 Abs2;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 93/08/0183 bis 93/08/0186 Besprechung in:ZAS Nr. 6/2009, S 333 bis 338;Rechtssatz
Im Prinzip haben das Anstellungsverhältnis und der gesellschaftsrechtliche Bestellungsakt des Geschäftsführers einer GmbH ein und dieselbe Hauptleistungspflicht des Geschäftsführers zum Gegenstand, sodaß sich im allgemeinen nicht erst durch den (angenommen: nachfolgenden Anstellungsvertrag, sondern schon durch den (wirksamen) gesellschaftsrechtlichen Bestellungsakt im wesentlichen die Pflicht des bestellten Geschäftsführers zur Geschäftsführung ergibt, und zu Recht (in solchen Fällen) von einer bloßen Ergänzung des Organverhältnisses durch den Anstellungsvertrag, nicht aber von einem vom Funktionsverhältnis völlig unabhängigen Dienstverhältnis die Rede sein kann.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche AbhängigkeitBesondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Handelsrecht GesellschaftsrechtDienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080182.X04Im RIS seit
14.02.2002Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010