Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Hat eine im Anschluß an ein Verfahren zur Entziehung der Lenkerberechtigung ergangene Erledigung die Information zum Inhalt, daß infolge der Entziehung der Lenkerberechtigung der betreffenden Person eine "Retournierung" des Führerscheines nicht in Betracht komme, daß diese Person aber einen Antrag auf Neuerteilung einer Lenkerberechtigung stellen könne, so handelt es sich bei dieser Erledigung nicht um einen Bescheid, mit dem Rechte dieser Person gestaltet oder festgestellt werden, sondern um eine Rechtsbelehrung ohne normativen Gehalt. Gegen dieses Schreiben ist eine Beschwerde an den VwGH nicht zulässig.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994110379.X01Im RIS seit
19.03.2001