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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Sollte der Versicherungspflichtige im streitgegenständlichen Zeitraum (hier: zwei Tage vor dem Unfalltag, an dem auch die Anmeldung zur Sozialversicherung erstattet wurde, im Betrieb seines Vaters in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit beschäftigt gewesen sein, dann vermöchte auch ein überwiegend privat motivierter Ausflug am Unfalltag dem Beschäftigungsverhältnis nicht diesen Charakter zu nehmen, sondern könnte allenfalls die Frage aufwerfen, ob der Versicherungspflichtige bei seiner Fahrt am Unfalltag unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stand.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080222.X02Im RIS seit
18.10.2001