RS Vwgh 1995/1/17 93/08/0104

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Veröffentlicht am 17.01.1995
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §10 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/08/0062 E 17. Januar 1995

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/19 88/08/0199 4

Stammrechtssatz

Die Pflichtversicherung in einem neubegründeten Beschäftigungsverhältnis beginnt entsprechend dem § 10 Abs 1 ASVG grundsätzlich mit dem tatsächlichen Antritt (der Aufnahme) der Beschäftigung; auf den vereinbarten Beginn des Beschäftigungsverhältnisses kommt es nicht an (Hinweis E 24.10.1989, 88/08/0281).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993080104.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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