Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §13;Rechtssatz
§ 48 Abs 1 AlVG sieht ein Sonderverfahren zur Klärung der Frage vor, ob im Zuge der Erledigung eines Antrages auf eine Leistung nach dem AlVG strittig ist, ob die Arbeitslosigkeit die Folge einer Arbeitskampfmaßnahme iSd § 13 AlVG ist. Dabei sind Arbeitskampfmaßnahmen in einem Betrieb gemeint, in dem der Arbeitslose beschäftigt ist, nicht jedoch solche bei der entscheidenden Behörde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992080128.X01Im RIS seit
18.10.2001