RS Vwgh 1995/1/17 93/08/0222

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Veröffentlicht am 17.01.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §1 Abs1 Z1 lita;
ASVG §4 Abs1 Z1;
ASVG §4 Abs2;
AVG §39 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ob der Arbeitslose ab einem näher bestimmten Zeitpunkt (hier: zwei Tage vor dem Unfall, an welchem Tag auch die Anmeldung zur Sozialversicherung erstattet wurde) im Betrieb seines Vaters in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis iSd § 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG bzw in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis iSd § 1 Abs 1 Z 1 lit a AlVG gestanden ist, ist maßgebend, ob er ab diesem Tag in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit beschäftigt war. Die Behörde hat daher hinsichtlich des streitentscheidenden Zeitraumes (also an den beiden Tagen vor dem Unfall) Feststellungen zu der Frage zu treffen, ob, bejahendenfalls in welcher Art und Weise der Arbeitslose im Betrieb seines Vaters beschäftigt war. Aus dem möglichen Charakter der Fahrt am Unfalltag als Privatfahrt allein kann nicht auf das Fehlen der Merkmale der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit im streitentscheidenden Zeitraum geschlossen werden.

Schlagworte

Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Verfahrensrecht Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993080222.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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