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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Bei Beurteilung der Frage, ob der Arbeitslose ab einem näher bestimmten Zeitpunkt (hier: zwei Tage vor dem Unfall, an welchem Tag auch die Anmeldung zur Sozialversicherung erstattet wurde) im Betrieb seines Vaters in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis iSd § 4 Abs 1 Z 1 und Abs 2 ASVG bzw in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis iSd § 1 Abs 1 Z 1 lit a AlVG gestanden ist, ist maßgebend, ob er ab diesem Tag in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit beschäftigt war. Die Behörde hat daher hinsichtlich des streitentscheidenden Zeitraumes (also an den beiden Tagen vor dem Unfall) Feststellungen zu der Frage zu treffen, ob, bejahendenfalls in welcher Art und Weise der Arbeitslose im Betrieb seines Vaters beschäftigt war. Aus dem möglichen Charakter der Fahrt am Unfalltag als Privatfahrt allein kann nicht auf das Fehlen der Merkmale der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit im streitentscheidenden Zeitraum geschlossen werden.
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Verfahrensrecht Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080222.X01Im RIS seit
18.10.2001