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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Beachte
Besprechung in:ZAS Nr. 6/2009, S 333 bis 338;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/08/0070 E 23. Mai 1985 VwSlg 11778 A/1985 RS 7Stammrechtssatz
Besteht ein Vertragsverhältnis nur zwischen Arbeitnehmer und "Verleiher" und ist dieses so gestaltet, dass der zur persönlichen Leistung verpflichtete Arbeitnehmer seiner zur Verfügungstellung an den "Entlehner" ausdrücklich zustimmte, dann ist die Einordnung in den Betrieb dieses Dritten, die Gebundenheit an die von ihm zugestandene Arbeitszeit und an seine Weisungen sowie die Unterworfenheit unter seine Kontrolle nur als Konkretisierung der gegenüber dem "Verleiher" weiterbestehenden persönlichen Abhängigkeit anzusehen. (Hinweis auf E vom 24.6.1976, 0415/75)
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche AbhängigkeitDienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitDienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080182.X01Im RIS seit
14.02.2002Zuletzt aktualisiert am
04.03.2010