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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Die Partei des Teilungsverfahrens muß, um einen Verfahrensmangel der Behörde aufzuzeigen, darlegen, welche Hinweise ein Sachverständiger hätte geben können, um den umschriebenen und urkundlich belegten Umfang eines Teilwaldrechtes als unrichtig erscheinen zu lassen, zumal die Behörde nicht verpflichtet ist, die Partei zu einem entsprechenden Sachvorbringen anzuleiten.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993070070.X02Im RIS seit
20.11.2000