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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AgrVG §1;Rechtssatz
Weder das AgrVG noch das gemäß dessen § 1 - unbeschadet der im AgrVG enthaltenen Änderungen und Ergänzungen - anzuwendende AVG enthält eine zwingende Bestimmung, aus der sich eine Verpflichtung der Behörde ergibt, den Verfahrensparteien Verhandlungsprotokolle zu übermitteln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991070102.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.07.2009