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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47 Abs1;Rechtssatz
Eine bewilligte Verfahrenshilfe ändert an der Kostenersatzpflicht nichts, da sie nicht von der Kostenersatzpflicht gegenüber der Gegenpartei befreit.
Schlagworte
Gültigkeit der Kostenbestimmungen InhaltlichEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080033.X02Im RIS seit
20.11.2000