RS Vwgh 1995/1/17 94/14/0069

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Veröffentlicht am 17.01.1995
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z4;

Rechtssatz

Können Beiträge gemäß § 16 Abs 1 Z 4 EStG 1988 nicht als Werbungskosten abgezogen werden, so ändert daran auch der Umstand nichts, daß der Steuerpflichtige die von ihm erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nur unter der Voraussetzung erhalten hat, daß er sich im abgeschlossenen Dienstvertrag zu Beiträgen an die Pensionskasse verpflichtet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994140069.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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