Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z4;Rechtssatz
Können Beiträge gemäß § 16 Abs 1 Z 4 EStG 1988 nicht als Werbungskosten abgezogen werden, so ändert daran auch der Umstand nichts, daß der Steuerpflichtige die von ihm erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nur unter der Voraussetzung erhalten hat, daß er sich im abgeschlossenen Dienstvertrag zu Beiträgen an die Pensionskasse verpflichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994140069.X02Im RIS seit
11.07.2001