RS Vwgh 1995/1/17 94/07/0118

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Veröffentlicht am 17.01.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §76;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0502/62 E 6. Februar 1963 RS 3

Stammrechtssatz

Die Kostenentscheidung teilt sowohl hinsichtlich der Zuständigkeit als auch des Instanzenzuges das Schicksal der Hauptsache.

Schlagworte

Instanzenzug Zuständigkeit Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070118.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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