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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §863;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/08/0062 E 17. Januar 1995Rechtssatz
Wird weder ausdrücklich noch konkludent Unentgeltlichkeit der Arbeitstätigkeiten vereinbart und steht im Falle ihrer Verrichtung jedenfalls ein über den Geringfügigkeitsgrenzen des § 5 Abs 2 ASVG liegendes Entgelt zu, so ist ohne Untersuchung, ob eine allfällige Vereinbarung der Unentgeltlichkeit rechtswirksam gewesen wäre, Entgeltlichkeit anzunehmen (Hinweis E 25.9.1990, 89/08/0334).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080104.X07Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
14.07.2015