RS Vwgh 1995/1/17 93/08/0104

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Veröffentlicht am 17.01.1995
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §10 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/08/0062 E 17. Januar 1995

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1471/69 E 1. Juli 1970 VwSlg 7837 A/1970 RS 1

Stammrechtssatz

Erleidet der Dienstnehmer auf dem Wege zur erstmaligen Aufnahme der für einen bestimmten Tag mit dem Dienstgeber vereinbarten Arbeitstätigkeit einen Unfall, durch den er an der Arbeitsaufnahme gehindert wird, so beginnt die Pflichtversicherung im Sinne des § 10 Abs 1 ASVG für diesen Dienstnehmer bereits mit dem Beginn des Tages der vereinbarten Arbeitsaufnahme.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993080104.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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