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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §10 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):94/08/0062 E 17. Januar 1995Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1471/69 E 1. Juli 1970 VwSlg 7837 A/1970 RS 1Stammrechtssatz
Erleidet der Dienstnehmer auf dem Wege zur erstmaligen Aufnahme der für einen bestimmten Tag mit dem Dienstgeber vereinbarten Arbeitstätigkeit einen Unfall, durch den er an der Arbeitsaufnahme gehindert wird, so beginnt die Pflichtversicherung im Sinne des § 10 Abs 1 ASVG für diesen Dienstnehmer bereits mit dem Beginn des Tages der vereinbarten Arbeitsaufnahme.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993080104.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
14.07.2015