RS Vwgh 1995/1/18 93/01/0998

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Veröffentlicht am 18.01.1995
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §33 Abs3;
AVG §39 Abs2;
AVG §63 Abs5;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei Verlust des Nachweises über das Datum der Postaufgabe ist der Zeitpunkt der Postaufgabe von der Behörde von Amts wegen zu ermitteln (Hinweis E 14.3.1980, 3101, 3102/79, VwSlg 10070 A/1980). Gleiches gilt auch für den Fall, daß das Datum des Poststempels nicht leserlich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993010998.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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