RS Vwgh 1995/1/19 93/18/0478

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Veröffentlicht am 19.01.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §82 Abs1 Z4;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Da zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung gemäß § 82 Abs 1 Z 4 FrG 1993 weder der Eintritt eines Schadens noch einer Gefahr gehört und die genannte Verwaltungsvorschrift nichts über das zur Strafbarkeit erforderliche Verschulden bestimmt, handelt es sich bei diesen Übertretungen um Ungehorsamsdelikte iSd § 5 Abs 1 VStG (Hinweis E 16.12.1991, 91/19/0167).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993180478.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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