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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Die bloße Kenntnisnahme eines Bescheides durch Akteneinsicht ist einem tatsächlichen Zukommen nach § 7 ZustG nicht gleichzusetzen (Hinweis E 29.6.1984, 83/02/0555).
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang RechtsmittelVertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungZeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenOffenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Bescheidbegriff AllgemeinBeginn Vertretungsbefugnis VollmachtserteilungVoraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren BescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993090410.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.04.2010