RS Vwgh 1995/1/19 93/09/0498

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.01.1995
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;
VwGG §28 Abs1 Z6;
VwGG §42 Abs2;
VwGG §63 Abs1;

Rechtssatz

Das Beschwerdebegehren iSd § 28 Abs 1 Z 6 VwGG, neben der Bescheidaufhebung auch der Verwaltungsbehörde iSd § 63 Abs 1 VwGG den Auftrag zu erteilen, einen Ersatzbescheid iSd Feststellung zu erlassen, daß dem bf Arbeitgeber die beantragte Beschäftigungsbewilligung erteilt wird, geht über die kassatorische Aufhebungsbefugnis des § 42 Abs 2 VwGG hinaus und kann auch nicht aus § 63 Abs 1 VwGG abgeleitet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993090498.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten