RS Vwgh 1995/1/19 94/09/0224

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Veröffentlicht am 19.01.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1;
VStG §19;

Rechtssatz

Durch die Heranziehung der Vorstrafe des Besch sowohl als strafsatzerhöhend als auch als Erschwerungsgrund wird das Doppelverwertungsverbot verletzt.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994090224.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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