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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1;Rechtssatz
Durch die Heranziehung der Vorstrafe des Besch sowohl als strafsatzerhöhend als auch als Erschwerungsgrund wird das Doppelverwertungsverbot verletzt.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994090224.X03Im RIS seit
11.07.2001