RS Vwgh 1995/1/23 94/10/0149

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Veröffentlicht am 23.01.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1756/67 E 15. Jänner 1969 VwSlg 7488 A/1969 RS 4(hier: ForstG 1975)

Stammrechtssatz

Räumt ein Gesetz einer Gemeinde ein hoheitliches Mitwirkungsrecht in einem Verwaltungsverfahren ein, so wird hiedurch keine Parteistellung der Gemeinde in diesem Verfahren begründet.

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994100149.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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