Index
82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §8 litf;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/10/0216Rechtssatz
Die Betonung des Wortteiles "Cholesto" beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Verzehrprodukten oder Zusatzstoffen ruft beim Durchschnittskonsumenten die Assoziation mit Cholesterin hervor und erweckt im Zusammenhang mit den weiter gewählten Begriffsteilen "QUICKVITAL Cholestoban" bzw "CholestoFORM" die Hoffnung auf eine günstige Beeinflussung des Cholesterinhaushaltes des Körpers.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991100215.X02Im RIS seit
03.04.2001