RS Vwgh 1995/1/23 91/10/0215

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Veröffentlicht am 23.01.1995
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §8 litf;
LMG 1975 §9 Abs1 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/10/0216

Rechtssatz

Die Betonung des Wortteiles "Cholesto" beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln, Verzehrprodukten oder Zusatzstoffen ruft beim Durchschnittskonsumenten die Assoziation mit Cholesterin hervor und erweckt im Zusammenhang mit den weiter gewählten Begriffsteilen "QUICKVITAL Cholestoban" bzw "CholestoFORM" die Hoffnung auf eine günstige Beeinflussung des Cholesterinhaushaltes des Körpers.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991100215.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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