RS Vwgh 1995/1/23 91/10/0215

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Veröffentlicht am 23.01.1995
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Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/10/0216

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/31 90/10/0216 2

Stammrechtssatz

Bei der Prüfung der Frage, ob eine gesundheitsbezogene Angabe iSd § 9 Abs 1 LMG 1975 vorliegt, ist die Verkehrsauffassung, also der Eindruck, der sich beim flüchtigen Lesen für einen nicht unbeträchtlichen Teil der Interessenten ergibt, wobei auch auf den Gesamteindruck der Mitteilung Bedacht zu nehmen ist, maßgebend (Hinweis E 29.6.1981, 3417/78, VwSlg 10502 A/1981).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991100215.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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