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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/01/0056 E 19. September 1990 RS 2Stammrechtssatz
Der Antragsteller hat einen Anspruch auf eine Erledigung seines Sachantrages, selbst wenn sie nur formal erfolgt, also in einer Zurückweisung besteht
(Hinweis E 15.12.1977, 934 u 1223/73 VwSlg 9458 A/1977) (hier:
Antrag zur Bewilligung der Aufstellung von Spielapparaten, das Verfahren wurde von der Berufungsbehörde eingestellt, weil das Glücksspielgesetz Anwendung findet).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideInhalt der Berufungsentscheidung Anspruch auf meritorische Erledigung (siehe auch Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Verfahrensrechtliche Entscheidung der Vorinstanz)Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2Anspruch auf Sachentscheidung AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994040258.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017