RS Vwgh 1995/1/24 94/20/0855

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Veröffentlicht am 24.01.1995
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §20;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/17 90/01/0112 2

Stammrechtssatz

Anläßlich der Überprüfung der waffenrechtlichen Verläßlichkeit gem § 20 WaffG ist keine Prognose über ein künftiges waffenrechtliches Wohlverhalten des Bf anzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994200855.X05

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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